Seit 06. Juni weitere Lockerungen bezüglich der Schutzkonzepte zur Eindämmung der Virusgefahr Covid-19.

Für Betreiber von Waschanlagen und Garagenbetrieben

  1. Für alle Mitarbeiter: regelmäßiges Händewaschen
  2. Für Mitarbeiter und andere Personen: 2 Meter Abstand halten
  3. Regelmäßige Reinigung von Oberflächen
  4. Angemessener Schutz von gefährdeten Personen
  5. Kranke Mitarbeiter bleiben gem. BAG zuhause in Selbstisolation
  6. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten
  7. Information weiterleiten über die Vorgaben und Massnahmen
  8. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Alles effizient umzusetzen und anzupassen

Die Schutzkonzepte basieren auf den Hygiene- und Verhaltensregeln zum Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz. Der AGVS, die BAZ und das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco haben diese zusammengefasst. Das Ziel der Schutzkonzepte ist, alle bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Hauptverantwortlich für die Umsetzung sind die Betriebe selbst. Die Aufsicht über die Umsetzung obliegt den Kantonen.

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