Kurzgutachten & Info Kaskoschäden

Informationen zum Kaskoschaden
Kaskoschäden ohne Gutachten reparieren?
Falls Sie risikobereit sind, brauchen Sie jetzt nicht weiter zu lesen.
Bevor Sie sich gleich über die Unterschiede zwischen Teil- und Vollkaskoschaden informieren, sollten Sie sich grundsätzlich mit dem Thema beschäftigen. Es kann ja nicht schaden, wenn Sie genau so viel oder vielleicht sogar ein wenig mehr wissen als Ihr Versicherer. Details müssen Sie ohnehin in Ihrem speziellen Vertrag nachlesen. Aber das Nachstehende finden Sie dort sicher nicht.
Angenommen, Sie haben selbst – wie auch immer – den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht. Dann würden Sie zunächst Ihren Versicherer anrufen und abwarten, was passiert.
Damit nichts passiert, was Ihnen später Leid tun könnte, lesen Sie hier, wie es gehen könnte….aber nicht unbedingt gehen muss.
Nehmen wir an, Ihr Versicherer sagt Ihnen, Sie möchten in die Werkstatt fahren. Angenommen, die Werkstatt soll reparieren und dabei schöne Fotos von der Reparatur machen und einen Kostenvoranschlag erstellen. Dies natürlich ohne Einschaltung eines Sachverständigen, der den Schaden (vor Reparatur!) ganz genau aufnimmt. (Es soll vorkommen, dass Versicherungen den Gutachter einsparen wollen. Warum nur?)
Auf jeden Fall bedeutet es für Sie: Es gibt kein Gutachten, das Schadenart und -umfang dokumentiert. Problem?
Könnte sein. Und zwar dann, wenn die Reparatur abgeschlossen ist, Ihre Versicherung das ein oder andere Ersatzteil aber nicht bezahlen will, den gewählten Reparaturweg nicht richtig findet und Abzüge bei den Lohnkosten macht. Dann gibt es bestimmt Streit.
Die Werkstatt möchte nämlich ihr Geld auf jeden Fall haben. Entweder von der Versicherung oder von Ihnen. Gut, sagen Sie jetzt vielleicht. Die haben doch einen Kostenvoranschlag gemacht. Dann muss die Versicherungsgesellschaft danach doch bezahlen, oder? Ist das nicht eine Sache zwischen Werkstatt und Versicherung? Diese Frage beantwortet Ihnen vielleicht später ein Rechtsanwalt. Aus Erfahrung kann man sagen, dass es häufiger Streit gibt, als man glaubt. Auf jeden Fall hätten Sie unangenehme Gespräche mit der Werkstatt und Ihrer Versicherung. Schreibkram, Anrufe, Zeit und Nerven kostet so was.
Sie lesen also Ihre Kasko-Vertragsbedingungen. Falls dort festgelegt ist, dass auf jeden Fall vor der Reparatur ein Gutachten zu erstellen war, dann hätte Ihr Versicherer vielleicht seine eigenen Vertragsbedingungen nicht eingehalten. Falls dort nichts zum Sachverständigen steht, dann lesen Sie mal die AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrversicherung), die man Ihnen mit Ihrem Vertrag hätte aushändigen müssen. Es gibt nämlich…
… das Sachverständigenverfahren. Das ist ein umfangreicheres Thema, dem wir darum eine eigene Seite gewidmet haben. Aber bevor Sie sich dort weiter informieren erhalten Sie hier die Kurzfassung: Wenn sich die Vertragspartner (also Sie und Ihre Versicherung) nicht einigen können, dann soll mittels Sachverständigenverfahren eine Einigung erzielt werden. Soweit gut und schön. Es kann aber kein Sachverständigenverfahren durchgeführt werden, wenn kein Gutachten erstellt wurde! Spätestens jetzt haben Sie ein Problem!
Es müsste nämlich jemand beweisen können, wie hoch der Schaden war, was genau kaputt war und wie man es am besten repariert hätte. Das geht aber nicht, weil der Reparaturbetrieb nur einen Kostenvoranschlag gemacht hat (der möglicherweise nicht prozesstauglich ist) und die Jungs aus der Werkstatt verstehen vielleicht was von Autos aber sie sind nicht unbedingt Starfotografen und darum sind die Fotos (falls überhaupt welche gemacht wurden) nicht aussagekräftig.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag
Zur Beweissicherung für die Versicherung bei einem Bagatellschaden (bis ca. 750,00 € sog. Bagatellschadengrenze) erstellen wir kostengünstig einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Fotos. Die Versicherungen erkennen in der Regel dieses Kurzgutachten an. Vor Gericht hat ein Kurzgutachten in der Regel keinerlei Beweissicherungsfunktion. -für Deutschland –
Wann wird ein Kurzgutachten benötigt?
In diesem Fall erstellen wir kostengünstig ein Kurzgutachten. Im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt (die Kosten für einen Kostenvoranschlag belaufen sich in vielen Werkstätten auf ca. 5-10 % der Schadenhöhe) hat ein Kurzgutachten eine höhere Aussagekraft, da es Bezug zum Schadenereignis in Form einer detaillierten Schadensbeschreibung nimmt und dieses durch Beweissicherungsfotos dokumentiert wird. Zusätzlich beinhaltet es eine notwendige und ausführliche Reparaturkosten-Kalkulation und wichtige Fahrzeugdaten. Die Kosten für ein Kurzgutachten werden, im Falle eines Haftpflichtschadens, von der gegnerischen Versicherung getragen.

Da wir den kompletten Schadenumfang dokumentieren, kann im Streitfall aus den vorhandenen Daten ein vor Gericht beweissicherndes Schadengutachten angefertigt werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob nach einem Unfall ein Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und nehmen Sie unseren kostenfreien Vor-Ort Service in Anspruch. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und stellen den kompletten Schadenumfang für Sie fest.