Kfz-Gutachten im Haftpflichtfall

Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt, könnten Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Wann wird ein Kfz-Gutachten benötigt?
detaillierte Dokumentation
des Schadenumfangs zur lückenlosen Beweissicherung. Dies gewährleistet, dass der entstandene Schaden vollständig fach- und sachgerecht instand gesetzt werden kann und später keine Unstimmigkeiten über Schadenumfang entstehen.
im Fall einer fiktiven Abrechnung
auf Basis des Gutachtens, dient unser Gutachten der Versicherung als Abrechnungsgrundlage.
während der Fahrzeugreparatur besteht Anrecht auf einen Mietwagen
In unserem Gutachten wird die Ihnen zustehende Mietwagenklasse ausgewiesen.
bei Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens
haben Sie die Möglichkeit eine sog. Nutzungsausfall-Entschädigung geltend zu machen. Hierfür ermitteln wir in dem Gutachten den Ihnen zustehenden Tagessatz.
im Falle eines Totalschadens
erfolgt die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs vor dem Schadenereignis, sowie seines Restwertes. Die regulierende Versicherung rechnet auf Basis des Gutachtens ab.
nur anhand eines Kfz-Gutachtens
kann eine anfallende Wertminderung ausgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der merkantilen Minderwert beeinflussenden Faktoren wie Reparaturart, Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter und Laufleistung ermitteln wir die Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
bei Veräußerung Ihres Fahrzeugs
sind Sie aufgrund der Offenbarungspflicht angehalten, alle instandgesetzten Schäden darzulegen. Ein Kfz-Gutachten dient der genauen Darlegung des Schadenumfangs bei einem späteren Verkauf.
bei Bedarf überprüfen wir anhand einer Rechnungsprüfung,
ob die bei Ihnen durchgeführte Instandsetzung fach- und sachgerecht ausgeführt wurde.
im Falle eines Haftpflichtschadens
bei keinerlei Teilschuld kommen keine Kosten durch die Erstellung eines unabhängigen und freien Schadengutachtens auf Sie zu. Die entstehenden Kosten werden direkt von der gegnerischen Versicherung beglichen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.
ein Gutachten sollte immer von einem unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen erstellt werden.
Nur ein neutrales und frei von jeglicher Interessengruppe erstelltes Gutachten stellt eine neutrale Beweissicherung dar. Ein freier und unabhängiger Sachverständiger vertritt Ihre Interessen angemessen und neutral.
Was beinhaltet das Kfz-Gutachten?
- Wiederbeschaffungswert mit der anfallenden Besteuerungsart
- Restwert (im Falle eines Totalschadens)
- Reparaturkosten, Instandsetzungskosten und Lackierkosten
- Reparaturdauer in Arbeitstagen ohne Stand und Wartezeiten
- Wertminderung falls gegeben
- Wiederbeschaffungsdauer (im Falle eines Totalschadens)
- Umbaukosten für Sondereinbauten, Radioanlage oder spezielle Innenausstattung
- Nutzungsausfallgruppe sowie die, sich daraus ergebende, Nutzungsausfallentschädigung pro Tag
- Fahrzeugdaten, exakte Typbestimmung mit Serienausstattung und Sonderausstattung, Kilometerstand, Reifengröße und Profiltiefen sowie Pflegezustand
- Detaillierter Schadenumfang, alle beschädigten Baugruppen, sowie ausführliche Aufführung aller benötigten Ersatzteile und Preise
- Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs nach dem Schadenereignis
