Corona Wirrwarr:
Aktuelle Bestimmungen der umliegenden Länder

Corona Wirrwarr: Aktuelle Bestimmungen der umliegenden Länder

In der Schweiz sind immer mehr Menschen geimpft und auch bei unseren Nachbarn ist oft die 50% Marke schon überschritten. Die Fallzahlen sinken und viele sind schon im Sommerurlaub.

Aber wie sieht es aktuell bei unseren Nachbarn mit den Bestimmungen bei einer Einreise mit dem KFZ aus?

Frankreich:
Die Schweiz wird aktuell als „grün“ eingestuft. Das bedeutet:
• Ausfüllen und mitführen des offiziellen Absichtserklärungsformulars
• Vorweisen des Covid-Zertifikats. Es gibt eine gegenseitige Anerkennung des europäischen digitalen grüner Passes und dem Schweizer Covid Zertifikat
Ohne Covid-Zertifikat:
• Bei nicht geimpften Personen: Vorlage eines negativen PCR Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist (Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen).
• Für genesene Personen: vorweisen eines positiven PCR- oder Antigentests, der mindestens 11 Tage und weniger als 6 Monate alt ist.
• Bei geimpften Personen: kein Covid-Test. Die von Frankreich anerkannten Impfstoffe sind: Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Die Impfung muss vollständig sein.
• Wer in Grenznähe wohnt und in einem Radius von 30km für höchstens 24 Stunden die Grenze überschreitet, benötigt keinen negativen Covid Test.

Deutschland:
Das Schweizer Covid-Zertifikat ist vorzuweisen oder:
• Für nicht geimpfte Personen: Vorweisen eines negativen PCR-Tests, das nicht älter als 72 Stunden ist oder ein Antigentestergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist
• Für geimpfte Personen: Vorweisen eines Impfausweises. Anerkannte Impfstoffe: AstraZeneca, Janssen, Moderna und Pfizer-BioNTech.
• Für Personen, die von Covid-19 genesen sind: Vorweisen eines Nachweis über die Genesung von Covid-19

Österreich:
• Online-Formular (PTC) ausfüllen. Dieses ist auf www.oesterreich.gv.at erhältlich.
• Für nicht Geimpfte: Vorweisen eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
• Für geimpfte Personen, anerkannten Impfstoffe : Pfizer-Biontech, Astra-Zeneca, Jansen/Johnson&Johnson, Moderna, Sinopharm und Sinovac.
• Für Genesene: Nachweis der Genesung innerhalb maximal 180 Tagen vor der Einreise oder Nachweis über neutralisierende Antikörper nicht älter als 90 Tage
• Pendler müssen ein negatives Covid-19-Ergebnis vorlegen, das nicht älter als 7 Tage ist.
Infos für weitere Länder in Europa finden Sie auch unter: https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/reiseinformationen/news-aktuelles/coronavirus-epidemie.php

Italien:
Einreise aus der Schweiz:
• Ausfüllen des Formulars (dPLF) vor der Einreise.
• Melden Sie die Ankunft bei den zuständigen Gesundheitsbehörden.
• Für nicht Geimpfte: Vorweisen eines negativen PCR- oder Antigentests, der nicht älter als 48 Stunden ist.
• Für geimpfte Personen: Vorlegen des Nachweises eines vollständigen Impfschutzes seit mindestens 14 Tagen vor der Abreise.
• Für genesene Personen: Legen Sie ein Dokument vor, das beweist, dass Sie seit maximal 6 Monaten von Corona geheilt sind.
Ausnahmen:
• Schweizer Staatsangehörige, die in der Nähe der Grenze wohnen und mit dem Privatfahrzeug reisen, können innerhalb eines Umkreises von 60 Kilometern um ihren Wohnsitz reisen, ohne ein negatives Covid-19-Testergebnis vorzulegen oder ihre Ankunft bei den zuständigen Gesundheitsbehörden für einen Aufenthalt von weniger als 24 Stunden melden zu müssen.

Regeln für Reisende mit dem Auto / Motorrad in Italien
Achtung! Für Personen, die nicht zusammenleben und in Italien im selben Auto reisen, gelten die folgenden Regeln:
• Nur der Fahrer kann sich vorne im Fahrzeug befinden.
• maximal zwei Passagiere dürfen sich auf den Rücksitzen befinden
• es muss ein Mindestabstand von 1 m zwischen den Personen eingehalten werden
• Maskenpflicht
• Zwei Personen, die nicht zusammenleben, können nicht zusammen auf einem Motorrad fahren, da der Abstand von 1 m nicht eingehalten werden kann.

Aktuelle Bestimmungen in der Schweiz und Europa

Online-Formular (PTC) Österreich

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