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Zulassung von gewerblichen und nicht-gewerblichen Sportbooten

Moderne Frontlichtsysteme

Herr Salvatore Gallicchio
Erlenstrasse 18
CH-6438 Ibach SZ

hat am 22.03.2018 (10:00 – 17:00 h) am Fortbildungsseminar des Verbandes der Sportbootund Schiffbau-Sachverständigen e.V. (VBS) zum Thema ,,Registrierung, Abnahme und Zulassung von gewerblichen und nicht-gewerblichen Sportbooten“ in Hamburg
erfolgreich teilgenommen.

Seminarthemen:

  • Rechtl. Grundlagen – SchSV 86 /98, SeeSpbootV, Richtl. § 52a, Erlasse (Boote L<8m, RIB’s, ) ))
  • Begrifflichkeiten
    – Sportboot“ i. S. §52a, ,,gewerblich“ i. S. §52a
    – Kat. A/B/C/D nach CE, Modul fuA1/B+x, Fahrtgebiet A/B/C n. §52a
  • Zulassungsprozedere
    – Aufnahmebesichtigung
    – Unterlage einreichen (Festigkeitsnachweis, Stabilität, Ausbildungskonzept)
    – Mängelabstellung, Zeugnisse, Erneuerungsbesichtigung
  • Nachweise für die Zulassung (mit CE & ohne CE)
    – Ausschlusskrit. ModulA / Kat. D, Konformitätserklärung inkl. Anhang I
    – 1 Konfomitätserkl. Pro Eigner für mehr. baugl. Boote, PCA
    – Festigkeitsnachweis, Stabilitätsnachweis
    – Krängungsversuch (klassisch vs. CE), Klassifikatorische Prüfung d. Unterlagen
  • Abweichungen der Verwaltungspraxis
    – Zeugnisse über 2 Jahre, jede 2. Besicht. auf dem Trockenen
    – RIB’s etc., Besichtigung durch Sachverständige
    (Referent: Alexander Dierichs, BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit)
  • Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen
    – KIFzKV-BinSch
  • Erteilung von Bootszeugnissen (Binnen, See, Ausland)
    SeeSportV, Begriffsbestimmung, Zuständigkeiten, Besonderheiten, Abnahmepraxis

 

PDF Zertifikat

Für Privatkunden

Sollten Sie es für zweckmäßig erachten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, so arbeiten wir gerne mit diesem zusammen und übermitteln ihm direkt das Gutachten zur Weiterbearbeitung.
 
Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, können wir unsere Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung senden, so dass Sie von weiteren Mühen völlig freigestellt werden.
 
Für umfangreichere Schäden erstellen wir reparaturbegleitende Kfz-Gutachten und sprechen erforderliche Maßnahmen mit der Werkstatt Ihres Vertrauens ab.

 


Für Werkstätten

Erreicht ein verunfalltes Fahrzeug Ihren Betrieb, möchte der Kunde meist recht schnell Informationen erhalten, um über die Zukunft des Fahrzeugs zu entscheiden. Damit Sie Ihrem Kunden ein fundiertes Angebot machen können benötigen Sie, in der Regel, eine gutachterliche Einschätzung des Schadens.

Nach Besichtigung des Unfallfahrzeuges erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden, spätestens jedoch am nächsten Werktag, die ersten verwertbaren Zahlen per Fax oder E-Mail. Dies versetzt Sie in die Lage schnellstmöglich Verhandlungen mit Ihrem Kunden aufzunehmen und ihm ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.

Nehmen Sie beschädigte Fremdfahrzeuge in Zahlung oder erstellen hierfür Kostenvoranschläge, verfügen aber nicht die notwendigen Herstellervorgabewerte, erstellen wir auf Basis Ihrer Angaben eine EDV-Kalkulation. Diese wird Ihnen schnellstmöglich per Fax oder E-Mail übermittelt.

Als Partner für die Erstellung Ihrer Gutachten schreiben wir Service groß und nehmen uns gerne Zeit für Sie: sei es für die Schadensaufnahme, der Bewertung eines Fahrzeuges oder einer Kaufberatung. Kompetente Beratung und rasche Bearbeitung sind bei uns garantiert!