Haftung bei Unfällen auf der Yacht: KFZ-Sachverständiger hilft

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Wenn auf einer Yacht (Segler oder Motorboot) jemand zu Schaden kommt bzw. das Schiff Schaden nimmt ist der Ärger gross.

Aktuelles Beispiel: Anlegemanöver einer Charter-Crew auf einer Segelyacht Zürichsee

Bei einem missglückten Anlegeversuch wurde erst das Heck leicht beschädigt, durch falsches antauen kam es in der folgenden Nacht durch einen Sturm noch zu leichten Schäden an der Backbord-Seite.

Insgesamt ein Schaden von geschätzten 3500 Franken.

Die zuständige Versicherung verlangte ein Gutachten eines Sachverständigen, welcher die Lage direkt nach Meldung des Schadens beurteilte.

Durch eine recht detaillierte Unfallanalyse konnte festgestellt werden, dass beide Schäden unbeabsichtigt entstanden sind und die Versicherung für den Schaden aufkommen muss.

In diesem Fall war es von großem Vorteil für die Eigner wie auch für die Charter-Crew, dass ein unabhängiger Sachverständiger die Unfallanalyse durchgeführt hatte.

Haben auch Sie Fragen zu Unfallanalysen oder einem Gutachten für Schiffe? Gerne stehe ich mit Rat & Tat zur Verfügung.

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