Was machen mit dem Oldtimer?
Ein Freund kam neulich zu Besuch und erzählte mir von seinen letzten 2 Jahren…:
Der Sohn eines fanatischen Porsche-Sammlers mit einem Fahrzeugpark aus 5 Oldtimern (ein 911, zwei 356, ein Triumpf TR6 und ein alter 597 in zerlegtem gutem Zustand) war völlig unvorbereitet in den Besitz dieser Fahrzeuge gelangt, da sein Vater einen Herzinfarkt erlitt.
Mittlerweile über 50 Jahre alt hatte er nie wirklich Zugang zu den Fahrzeugen geschweige denn Informationen erhalten. Die Porschesammlung war das Heiligtum seines Vaters und wurde auch als ein solches gehütet.
Nach der Beerdigung kam das Testamentverfahren und das Erbe wurde anerkannt.
Leider hatte der verstorbene Vater die Unterlagen gut verteilt und sehr sorgsam versteckt. Die Fahrzeugbriefe waren unauffindbar, Rechnungen und Belege waren teilweise auf dem Speicher verstaut, eine Historie in Form von Bildern verteilt auf 5 Umzugskartons ohne Datum – und Gutachten, welcher Art auch immer, waren keine vorhanden.
Die Erstellung der Fahrzeugbriefe durch die Behörden war der geringste Aufwand. Die Fahrzeugbewertung durch einen Sachverständigen mit der Spezialisierung auf Oldtimer hat Wochen in Anspruch genommen.
Zusammen mit dem Spezialisten wurden alle Unterlagen gemeinsam gesichtet, Rechnungen, Belege, Fotos den einzelnen Fahrzeugen zugeordnet, anschließend in die korrekte Reihenfolge gebracht und überprüft. Bei der Überprüfung konnte nachgewiesen werden, dass einzelne Bauteile nicht mehr den Originalteilen entsprachen, sondern billige Kopien aus Fernost waren. Einzig ein Speedster aus dem Jahre 1951 war komplett Original und in einem sehr guten Zustand.
Letztendlich wurde die gesamte Fahrzeugsammlung einem Händler zum Verkauf übergeben.
Ob der Vater gewünscht hätte, dass die Sammlung im Familienbesitz bleibt kann man nur vermuten. Fakt ist, dass der Aufwand immens war, um die Fahrzeuge gut zu verkaufen.
ABER:
Ohne den Gutachter, der auf Oldtimer spezialisiertist, wäre ein lukrativer Verkauf der Fahrzeuge so gar nicht möglich gewesen. Die Wertermittlung des Speedsters hat ca. 3 Tage in Anspruch genommen, aber mit dem Wertgutachten war eine Vermarktung im 6stelligem Bereich kein Problem mehr.
Wir vom Sachverständigenbüro für Fahrzeugbewertungen empfehlen Erben von alten Fahrzeugen in jedem Fall Kontakt zu einem Oldtimer-Spezialisten aufzunehmen. Eine unverbindliche Anfrage kostet nichts und kann ggf. Aufschluss über das weitere Vorgehen liefern.
Gerne kommen wir bei Ihnen in der Schweiz, Österreich, Deutschland oder Italien vorbei und bewerten Ihren Oldtimer.