Medikamentenkonsum im Strassenverkehr

Medikamentenkonsum im Strassenverkehr

Der Konsum von Medikamenten nimmt stetig zu, auch im Strassenverkehr! Ob als Berufsfahrer ein paar Schmerzmittel wegen der Rückenschmerzen oder das Schlafmittel am gestrigen Abend um richtig durchzuschlafen…

Jedes Jahr steigt der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch von Medikamenten. Und ob mit oder ohne Medikamente: Wer Kraftfahrzeuge führt muss fit sein.

Medikamente, die Einfluss auf unsere Fahrtüchtigkeit haben:

  • Schlaf- und Beruhigungsmittel
  • Psychopharmaka
  • Allergiemittel
  • Augentropfen
  • Starke Schmerzmittel
  • Erkältungsmittel
  • Mittel gegen zu hohen Blutdruck
  • Medizinisches Cannabis

ACHTUNG: Alkohol verstärkt in einigen Fällen die Medikamentenwirkung und Schlafmittel wirken oft noch bis in den Mittag des nächsten Tages.

Bei diesen Symptomen sollten Sie achtgeben.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Personen sollten Sie bei folgenden Symptomen kein Fahrzeug führen:

  • Eingeschränktes Sichtfeld oft nach der Einnahme von Augenpräparaten
  • Schwindel kann oft zu Gleichgewichtsstörungen führen. Tritt oft bei einer falschen Dosierung der Medikamente auf
  • Müdigkeit nach der Einnahme von Schlafmitteln: man ist unkonzentriert und das Reaktionsvermögen lässt nach

Die Einnahme von sogenannten Pillen-Cocktails führt oft zu eingeschränktem Fahrvermögen. Hier sollte auf jeden Fall ein Arzt oder Apotheker konsultiert werden, ob das Führen von Fahrzeugen erlaubt ist.

Schlussendlich ist der Fahrer / Patient verantwortlich und auch strafrechtlich verfolgbar.

Bei Fragen zu Thema Oldtimer und Fälschungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie benötigen einen zertifizierten Sachverständigen/ Wertgutachter? Gerne stehe ich zur Verfügung.


Für Privatkunden

Sollten Sie es für zweckmäßig erachten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, so arbeiten wir gerne mit diesem zusammen und übermitteln ihm direkt das Gutachten zur Weiterbearbeitung.
 
Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, können wir unsere Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung senden, so dass Sie von weiteren Mühen völlig freigestellt werden.
 
Für umfangreichere Schäden erstellen wir reparaturbegleitende Kfz-Gutachten und sprechen erforderliche Maßnahmen mit der Werkstatt Ihres Vertrauens ab.

Für Werkstätten

Erreicht ein verunfalltes Fahrzeug Ihren Betrieb, möchte der Kunde meist recht schnell Informationen erhalten, um über die Zukunft des Fahrzeugs zu entscheiden. Damit Sie Ihrem Kunden ein fundiertes Angebot machen können, benötigen Sie in der Regel eine gutachterliche Einschätzung des Schadens.
 
Nach Besichtigung des Unfallfahrzeuges erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden, spätestens jedoch am nächsten Werktag, die ersten verwertbaren Zahlen per Fax oder E-Mail. Dies versetzt Sie in die Lage, schnellstmöglich Verhandlungen mit Ihrem Kunden aufzunehmen und ihm ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
 
Nehmen Sie beschädigte Fremdfahrzeuge in Zahlung oder erstellen hierfür Kostenvoranschläge, verfügen aber nicht die notwendigen Herstellervorgabewerte, erstellen wir auf Basis Ihrer Angaben eine EDV-Kalkulation. Diese wird Ihnen schnellstmöglich per Fax oder E-Mail übermittelt.
 
Als Partner für die Erstellung Ihrer Gutachten schreiben wir Service groß und nehmen uns gerne Zeit für Sie: sei es für die Schadensaufnahme, der Bewertung eines Fahrzeuges oder eine Kaufberatung. Kompetente Beratung und rasche Bearbeitung sind bei uns garantiert!
Zertifiziert nach DIN ISO
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