Bei besonders wertvollen Fahrzeugen (Neuwagen oder Oldtimer) sollte man immer einen unabhängigen KFZ Sachverständigen beauftragen,da Versicherungen ungern zu hohe Summen bezahlen!

Hagelschaden, Sturmschaden oder Überschwemmungsschaden:

Wer zahlt den Schaden am KFZ?

Hat es früher alle 10 Jahre eine größere Überschwemmung gegeben oder der Sturm Schäden verursacht findet dies heute, bedingt durch den Klimawandel, viel öfter statt.

Entsprechend häufig kommt es auch zu Schäden an Fahrzeugen durch Hagel, Sturm und Wasser.
Nur wer zahlt den Schaden am Fahrzeug?

In vielen Fällen natürlich die Versicherung. Jedenfalls wenn man diese Bereiche wie in der Vollkasko-Versicherung mit abgedeckt hat.

Leider gibt es auch immer wieder Trickbetrüger, die versuchen, das System auszunutzen und Schäden über die Versicherung geltend zu machen, welche schon älter sind.

In den meisten Fällen kommen hier die Sachverständigen ins Spiel, die im Namen der Versicherung oder des Geschädigten die Sachlage analysieren, recherchieren und anhand von Beweisen festlegen.

Wichtig bei Unwetterschäden wie Hagel oder Sturmschäden ist für den Geschädigten folgendes:

  • Tag, Uhrzeit und Ort festhalten
  • Bilder aus mehreren Perspektiven machen
  • Zeitnah alles an die Versicherung senden

Bei besonders wertvollen Fahrzeugen (Neuwagen oder Oldtimer) sollte man immer einen unabhängigen KFZ Sachverständigen beauftragen,da Versicherungen ungern zu hohe Summen bezahlen!

 

Sie benötigen einen zertifizierten Sachverständigen/ Wertgutachter? Gerne stehe ich zur Verfügung.


Für Privatkunden

Sollten Sie es für zweckmäßig erachten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, so arbeiten wir gerne mit diesem zusammen und übermitteln ihm direkt das Gutachten zur Weiterbearbeitung.
 
Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, können wir unsere Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung senden, so dass Sie von weiteren Mühen völlig freigestellt werden.
 
Für umfangreichere Schäden erstellen wir reparaturbegleitende Kfz-Gutachten und sprechen erforderliche Maßnahmen mit der Werkstatt Ihres Vertrauens ab.

Für Werkstätten

Erreicht ein verunfalltes Fahrzeug Ihren Betrieb, möchte der Kunde meist recht schnell Informationen erhalten, um über die Zukunft des Fahrzeugs zu entscheiden. Damit Sie Ihrem Kunden ein fundiertes Angebot machen können, benötigen Sie in der Regel eine gutachterliche Einschätzung des Schadens.
 
Nach Besichtigung des Unfallfahrzeuges erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden, spätestens jedoch am nächsten Werktag, die ersten verwertbaren Zahlen per Fax oder E-Mail. Dies versetzt Sie in die Lage, schnellstmöglich Verhandlungen mit Ihrem Kunden aufzunehmen und ihm ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
 
Nehmen Sie beschädigte Fremdfahrzeuge in Zahlung oder erstellen hierfür Kostenvoranschläge, verfügen aber nicht die notwendigen Herstellervorgabewerte, erstellen wir auf Basis Ihrer Angaben eine EDV-Kalkulation. Diese wird Ihnen schnellstmöglich per Fax oder E-Mail übermittelt.
 
Als Partner für die Erstellung Ihrer Gutachten schreiben wir Service groß und nehmen uns gerne Zeit für Sie: sei es für die Schadensaufnahme, der Bewertung eines Fahrzeuges oder eine Kaufberatung. Kompetente Beratung und rasche Bearbeitung sind bei uns garantiert!
Zertifiziert nach DIN ISO
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