e-Scooter

e-Scooter in der Schweiz

In vielen europäischen Ländern gehören e-Scooter schon längst zum Stadtbild. Bei unserem Nachbarn Deutschland sind seit diesem Monat e-Scooter die Trendfahrzeuge des Jahres – ein Thema, welches auch beim KFZ Sachverständigenbüro in der Schweiz aktuell wird.

E-Scooter, e-Trottis wie auch e-Bikes mit 20 bzw. 25 km/Std. Höchstgeschwindigkeit haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Mofas (Leicht-Motorfahrräder). Haben oben genannte Fahrzeuge eine Strassenzulassung so können sich diese wie auch unmotorisierte Velos auf den dafür vorgesehenen Wegen bewegen. In Stadtgebieten (Fussgängerbereich) mit Veloerlaubnis dürfen elektrisch unterstützte Fahrzeuge im Schritttempo (4-6 km/Std.) fahren.

WICHTIG: Die Strassenzulassung für e-Scooter

Erfüllt das e-Gefährt die ASTRA Vorgaben, so hat es automatisch die Schweizer Strassenzulassung. Die Bedingungen sind zusammengefasst: max. 48 Volt bei 500 Watt Leistung, eine Höchstgeschwindigkeit von 20 bzw. 25 km/Std. bei Trittunterstützung, Leichten ? vorne und hinten sowie Bremsen an beiden Rädern.

Zu beachten ist, dass auf reinen Gehwegen nicht gefahren werden darf.

Swizz-e: Elektro-Scooter made in Switzerland

E-Scooter im Test

Sie benötigen einen zertifizierten Sachverständigen/ Wertgutachter? Gerne stehe ich zur Verfügung.


Für Privatkunden

Sollten Sie es für zweckmäßig erachten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, so arbeiten wir gerne mit diesem zusammen und übermitteln ihm direkt das Gutachten zur Weiterbearbeitung.
 
Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, können wir unsere Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung senden, so dass Sie von weiteren Mühen völlig freigestellt werden.
 
Für umfangreichere Schäden erstellen wir reparaturbegleitende Kfz-Gutachten und sprechen erforderliche Maßnahmen mit der Werkstatt Ihres Vertrauens ab.

Für Werkstätten

Erreicht ein verunfalltes Fahrzeug Ihren Betrieb, möchte der Kunde meist recht schnell Informationen erhalten, um über die Zukunft des Fahrzeugs zu entscheiden. Damit Sie Ihrem Kunden ein fundiertes Angebot machen können, benötigen Sie in der Regel eine gutachterliche Einschätzung des Schadens.
 
Nach Besichtigung des Unfallfahrzeuges erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden, spätestens jedoch am nächsten Werktag, die ersten verwertbaren Zahlen per Fax oder E-Mail. Dies versetzt Sie in die Lage, schnellstmöglich Verhandlungen mit Ihrem Kunden aufzunehmen und ihm ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
 
Nehmen Sie beschädigte Fremdfahrzeuge in Zahlung oder erstellen hierfür Kostenvoranschläge, verfügen aber nicht die notwendigen Herstellervorgabewerte, erstellen wir auf Basis Ihrer Angaben eine EDV-Kalkulation. Diese wird Ihnen schnellstmöglich per Fax oder E-Mail übermittelt.
 
Als Partner für die Erstellung Ihrer Gutachten schreiben wir Service groß und nehmen uns gerne Zeit für Sie: sei es für die Schadensaufnahme, der Bewertung eines Fahrzeuges oder eine Kaufberatung. Kompetente Beratung und rasche Bearbeitung sind bei uns garantiert!
Zertifiziert nach DIN ISO
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