e-Scooter in der Schweiz
In vielen europäischen Ländern gehören e-Scooter schon längst zum Stadtbild. Bei unserem Nachbarn Deutschland sind seit diesem Monat e-Scooter die Trendfahrzeuge des Jahres – ein Thema, welches auch beim KFZ Sachverständigenbüro in der Schweiz aktuell wird.
E-Scooter, e-Trottis wie auch e-Bikes mit 20 bzw. 25 km/Std. Höchstgeschwindigkeit haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Mofas (Leicht-Motorfahrräder). Haben oben genannte Fahrzeuge eine Strassenzulassung so können sich diese wie auch unmotorisierte Velos auf den dafür vorgesehenen Wegen bewegen. In Stadtgebieten (Fussgängerbereich) mit Veloerlaubnis dürfen elektrisch unterstützte Fahrzeuge im Schritttempo (4-6 km/Std.) fahren.
WICHTIG: Die Strassenzulassung für e-Scooter
Erfüllt das e-Gefährt die ASTRA Vorgaben, so hat es automatisch die Schweizer Strassenzulassung. Die Bedingungen sind zusammengefasst: max. 48 Volt bei 500 Watt Leistung, eine Höchstgeschwindigkeit von 20 bzw. 25 km/Std. bei Trittunterstützung, Leichten ? vorne und hinten sowie Bremsen an beiden Rädern.
Zu beachten ist, dass auf reinen Gehwegen nicht gefahren werden darf.