Kraftstoffverbrach EU-Norm bringt bessere Verbrauchszahlen

Seit 01.09.2018 gilt die neue WLTP-Norm

(World­wide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure), 

die sich eher am tatsächlichen Verbrauch von Fahrzeugen orientiert. Bis zum 31.08.2018 galt die NEFZ-Norm (Seit 1992), die den Herstellern erlaubte, viele Tricks beim Kraftstoffverbrauch anzuwenden.

Dazu gehörten:

  •  Unrealistische Bedingungen seitens der Fahrstrecke
  • Anpassung der Radgeometrie
  • Erhöhter Reifendruck
  • Verwendung des min. Fahrzeuggewichts
  • Abzug der Toleranz (4%) 
  • Anpassung der Motorsteuerung

 Nach einem halben Jahr kann man mit der neuen WLTP-Norm feststellen, dass die jetzt dargestellten Werte viel näher am echten Verbrauch liegen. Dies sollte jedoch eher als Anhaltspunkt gesehen werden, da die Angaben in der Regel nicht dem echten Fahrverhalten unserer Durchschnittsgesellschaft entsprechen.

Eine weitere Möglichkeit, sich über den Spritzverbrauch zu informieren finden Sie auf der deutschen Website:

Bitte beachten Sie, dass auch die dort dargestellten Werte ggf. eingekauft wurden. TIP: bei sehr vielen Eintragungen wie beim aktuellen VW Golf ist die Wahrscheinlichkeit höher, korrekte Daten zu erhalten als bei Nischenprodukten wie einem Alfa Romeo Q4 mit nur einem Eintrag (Stand Mai 2019).

Sie benötigen einen zertifizierten Sachverständigen/ Wertgutachter? Gerne stehe ich zur Verfügung.


Für Privatkunden

Sollten Sie es für zweckmäßig erachten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, so arbeiten wir gerne mit diesem zusammen und übermitteln ihm direkt das Gutachten zur Weiterbearbeitung.
 
Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, können wir unsere Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung senden, so dass Sie von weiteren Mühen völlig freigestellt werden.
 
Für umfangreichere Schäden erstellen wir reparaturbegleitende Kfz-Gutachten und sprechen erforderliche Maßnahmen mit der Werkstatt Ihres Vertrauens ab.

Für Werkstätten

Erreicht ein verunfalltes Fahrzeug Ihren Betrieb, möchte der Kunde meist recht schnell Informationen erhalten, um über die Zukunft des Fahrzeugs zu entscheiden. Damit Sie Ihrem Kunden ein fundiertes Angebot machen können, benötigen Sie in der Regel eine gutachterliche Einschätzung des Schadens.
 
Nach Besichtigung des Unfallfahrzeuges erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden, spätestens jedoch am nächsten Werktag, die ersten verwertbaren Zahlen per Fax oder E-Mail. Dies versetzt Sie in die Lage, schnellstmöglich Verhandlungen mit Ihrem Kunden aufzunehmen und ihm ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
 
Nehmen Sie beschädigte Fremdfahrzeuge in Zahlung oder erstellen hierfür Kostenvoranschläge, verfügen aber nicht die notwendigen Herstellervorgabewerte, erstellen wir auf Basis Ihrer Angaben eine EDV-Kalkulation. Diese wird Ihnen schnellstmöglich per Fax oder E-Mail übermittelt.
 
Als Partner für die Erstellung Ihrer Gutachten schreiben wir Service groß und nehmen uns gerne Zeit für Sie: sei es für die Schadensaufnahme, der Bewertung eines Fahrzeuges oder eine Kaufberatung. Kompetente Beratung und rasche Bearbeitung sind bei uns garantiert!
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